Vaterglück: Steuervergünstigungen für Kinder

Ein Hinweis zu Anfang: Für hier vermittelte Tipps übernehme ich keinerlei rechtliche Verantwortung, auch wenn ich mich bemüht habe, keine inhaltlichen Fehler zu machen. Wer sicher gehen will, sollte unbedingt einen Fachmann oder eine Fachfrau zu Rate ziehen.

Im November 1998 wurde die Familienbesteuerung neu geregelt. Seitdem gilt:
Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld bezahlt. Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind bis auf einen Spezialfall bei der Berechnungs der Lohnsteuer nicht zu berücksichtigen. Die Freibeträge für Kinder wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte weiterhin die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt.

Im Inland ansässige Kinder, die das 18. Lebenjahr zum 1. Januar des jeweiligen Hahres noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Steuern, Kindergeld, etc. haben, dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit mir auf.


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